AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Übersetzungsdienstleistungen Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) – Deutsch, Englisch und Französisch

Stand: [Montag, 14.09.2026]

1. Geltungsbereich

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Übersetzungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Noah Holzgethan, Österreich, noah@holzquantum.at, nachfolgend „Auftragnehmer“.

1.2. Die Leistungen umfassen insbesondere die Übersetzung beziehungsweise Übertragung aus der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) in die Schriftsprache Deutsch, Englisch oder Französisch sowie, sofern ausdrücklich vereinbart, damit verbundene Leistungen wie Transkription, Untertitelung, Korrektur, sprachliche Bearbeitung oder sonstige sprach bezogene Dienstleistungen.

1.3. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1.4. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder durch die ausdrückliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

2.2. Eine bloße Anfrage oder ein unverbindliches Kostenvoranschlagsangebot stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.

2.3. Umfang, Zielsprache, Format, Lieferfrist, Vergütung und besondere Anforderungen werden nach Möglichkeit vor Beginn der Leistungserbringung vereinbart.

2.4. Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs bedürfen einer neuerlichen Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten und Verzögerungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Übersetzungsleistungen nach bestem fachlichen und sprachlichen Wissen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.

3.2. Bei der Übertragung von ÖGS in Schriftsprache handelt es sich um eine sprachliche Übertragung, bei der Inhalt, Sinn, Kontext und sprachliche Besonderheiten der Ausgangsleistung möglichst adäquat wiedergegeben werden.

3.3. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen von Gebärden- und Laut-/Schriftsprachen kann eine wortwörtliche Übertragung nicht in jedem Fall erfolgen. Maßgeblich ist grundsätzlich eine sinngemäße, sprachlich angemessene und dem vereinbarten Zweck entsprechende Übertragung.

3.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Auftrag keine fachliche, rechtliche, medizinische, technische oder sonstige inhaltliche Beratung und keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit des Ausgangsmaterials.

3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unklaren, widersprüchlichen oder unvollständigen Ausgangsmaterialien Rückfragen zu stellen. Verzögerungen, die dadurch entstehen, gehen nicht zulasten der/des Auftragnehmer/in, soweit diese nicht von ihr/ihm zu vertreten sind.

4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin oder Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dateien, Videos, Texte, Fachbegriffe, Namen, Abkürzungen und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte zur Weitergabe der bereitgestellten Materialien verfügt.

4.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Leistung über besondere fachliche, terminologische, formale oder inhaltliche Anforderungen.

4.4. Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen oder stellt er benötigte Unterlagen verspätet zur Verfügung, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen.

4.5. Entstehen aufgrund verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers zusätzliche Arbeiten, können diese gesondert verrechnet werden.

5. Ausgangsmaterial und Qualität

5.1. Die Qualität der Übersetzung hängt wesentlich von der Qualität und Verständlichkeit des zur Verfügung gestellten ÖGS-Ausgangsmaterials ab.

5.2. Insbesondere bei schlechter Bild- oder fehlender Untertitel, unvollständigen Aufnahmen, verdeckten Gebärden, starkem Bildrauschen, fehlender Kontextinformation oder sonstigen Einschränkungen kann die vollständige und eindeutige Erfassung des Inhalts nicht gewährleistet werden.

5.3. Der Auftragnehmer weist der Auftraggeberin oder den Auftraggeber nach Möglichkeit auf erkennbare Verständnisschwierigkeiten hin.

5.4. Eine Haftung für Fehler, die ausschließlich auf nicht erkennbare, unvollständige oder fehlerhafte Ausgangsmaterialien zurückzuführen sind, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

6. Lieferfristen

6.1. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.

6.2. Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst zu laufen, wenn sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und allfällige vereinbarte Vorauszahlungen geleistet wurden.

6.3. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmer, insbesondere technische Störungen, Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Systemen, Erkrankungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.

6.4. Bei dringenden oder besonders kurzfristigen Aufträgen kann ein Express- bzw. Dringlichkeitszuschlag vereinbart werden.

7. Vergütung

7.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

7.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Übersetzungsleistungen insbesondere nach Zeitaufwand, Umfang des Ausgangsmaterials, Länge der Aufnahme, Wortanzahl des Zieltextes, Projektumfang oder Pauschalpreis abgerechnet werden.

7.3. Zusatzleistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert verrechnet.

7.4. Angegebene Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.5. Für besonders kurzfristige Aufträge, Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten, Wochenend- oder Feiertagsaufträge können gesonderte Zuschläge vereinbart werden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

8.2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmern berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung zu verlangen.

8.3. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer weitere Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

8.4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben – soweit rechtlich zulässig – sämtliche noch nicht übertragenen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen bei dem Auftragnehmer.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

8.2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmern berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung zu verlangen.

8.3. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer weitere Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

8.4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben – soweit rechtlich zulässig – sämtliche noch nicht übertragenen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen bei dem Auftragnehmer.

9. Korrekturen und Beanstandungen

9.1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung nach Erhalt auf erkennbare Fehler zu überprüfen.

9.2. Beanstandungen sind möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb von
[7] Tagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich und konkret unter Angabe der beanstandeten Stellen mitzuteilen.

9.3. Berechtigte Mängel werden von dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist korrigiert.

9.4. Eine Korrektur ist ausgeschlossen, soweit es sich lediglich um eine nachträgliche Änderung des gewünschten Stils, des Verwendungszwecks oder der ursprünglichen Vorgaben handelt. Solche Änderungen können als zusätzliche Leistung verrechnet werden.

9.5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben, soweit zwingend anwendbar, unberührt.

10. Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften, unvollständigen oder missverständlichen Ausgangsmaterialien beruhen.

10.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensfolgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.4. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

10.5. Die Übersetzung stellt keine fachliche Beratung dar. Insbesondere bei rechtlichen, medizinischen, behördlichen, technischen oder finanziell relevanten Inhalten hat der Auftraggeber die erforderliche fachliche Prüfung durch entsprechend qualifizierte Stellen selbst vorzunehmen.

11. Vertraulichkeit

11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

11.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.3. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung erforderliche Hilfspersonen oder Dienstleister einsetzen, sofern deren Einbindung erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

11.4. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12. Datenschutz

12.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

12.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

12.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene oder besonders vertrauliche Inhalte nur dann zu übermitteln, wenn die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

12.4. Sofern für die Leistungserbringung digitale Plattformen, Cloud-Dienste, Videokonferenzsysteme oder andere technische Dienstleister eingesetzt werden, kann eine Verarbeitung von Daten durch diese Anbieter erforderlich sein. Die jeweils geltenden Datenschutzinformationen sind zu beachten.

13. Urheberrecht und Nutzungsrechte

13.1. Die von dem Auftragnehmer erstellten Übersetzungen und sonstigen Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich geschützt sein.

13.2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, das Recht, die Übersetzung für den im Auftrag vorgesehenen Zweck zu verwenden.

13.3. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung kann von einer gesonderten Vereinbarung bzw. zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.4. Rechte Dritter an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangsmaterialien werden durch die Übersetzungsleistung nicht verändert.

14. Verwendung von Übersetzungen in sensiblen Bereichen

14.1. Sofern eine Übersetzung für Behörden, Gerichte, medizinische Einrichtungen, Rechtsangelegenheiten, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder andere besonders sensible Zwecke bestimmt ist, hat der Auftraggeber dies vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.

14.1a. In der Regel jedoch, bitte wenden Sie sich an staatlich geprüfte Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

14.1b. Lippenablesen ist keine Sprache. Somit kann ich keine Übersetzung anbieten.

14.2. Beglaubigungen, beeidete Übersetzungen, gerichtliche Dolmetschleistungen oder sonstige gesetzlich besonders geregelte Leistungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und Auftragnehmern hierfür entsprechend befugt ist.

14.3. Eine Übersetzung durch den Auftragnehmer stellt keine Beglaubigung oder rechtliche Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des Ausgangsmaterials dar.

15. Einsatz von Dritten

15.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete qualifizierte Dritte zur Erfüllung einzelner Teile des Auftrags einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

15.2. Bei der Weitergabe vertraulicher Informationen sind die gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen einzuhalten.

15.3. Bei Übersetzungen ist eine Vier-Augen-Prinzip unbedingt erforderlich.

16. Rücktritt und Stornierung

16.1. Eine Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ist grundsätzlich nur nach Vereinbarung möglich.

16.2. Bei einer Stornierung können bereits erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Kosten verrechnet werden.

16.3. Bei individuell reservierten Kapazitäten, Expressaufträgen oder besonders kurzfristigen Aufträgen können gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.

16.4. Zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

17. Verbraucherinnen und Verbraucher

17.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, gelten zusätzlich sämtliche zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.

17.2. Insbesondere gelten gesetzliche Bestimmungen über Fernabsatzverträge, Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte und Gewährleistung, soweit diese auf den jeweiligen Auftrag anwendbar sind.

17.3. Soweit eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen und Erklärungen gesondert eingeholt.

18. Aufbewahrung und Löschung von Unterlagen

18.1. Der Auftragnehmer kann erhaltene Unterlagen und erstellte Arbeitsergebnisse nach Abschluss des Auftrags für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren, sofern dies zur Dokumentation, Abrechnung, Nachbesserung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

18.2. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet werden.

18.3. Der Auftraggeber hat wichtige Ausgangs- und Enddateien selbst dauerhaft zu sichern.

19. Elektronische Kommunikation

19.1. Die Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen kann, sofern vereinbart, elektronisch per E-Mail, Cloud-Dienst, Upload-Plattform oder über andere digitale Kommunikationswege erfolgen.

19.2. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass elektronische Kommunikation trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen mit technischen Risiken verbunden sein kann.

19.3. Besonders sensible oder vertrauliche Daten werden nach Möglichkeit über geeignete und vereinbarte Übertragungswege übermittelt.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

20.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

20.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

20.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang getroffen.

20.5. Für Verträge mit Unternehmern wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmer vereinbart.